Monthly Archive for Juli, 2008

Merkmale pathologischer Computerspielnutzung

Am Zentrum für empirische pädagogische Forschung (zepf) der Universität Koblenz-Landau wurden im Rahmen eines Forschungsprojekts 784 Kinder und Jugendliche im Alter von 10 bis 20 Jahren zu ihrem Computerspielverhalten und verschiedener persönlicher Merkmale befragt, die im Zusammenhang mit krankhafter Spielnutzung vermutet werden.

Diese Merkmale sind: Selbstwirksamkeitserwartung, Copingstrategien (wie mit Stress und Belastung umgegangen wird) und Qualität der Bindung zu den Eltern.

Die Befragung fand Online statt, beworben wurde sie in einschlägigen Foren im Internet. Daher stellen die Autoren auch zu recht fest, dass ihre Daten keinen Anspruch auf Repräsentativität erheben können. Trotzdem geben die Ergebnisse nachvollziehbare Anhalte für die Frage pathologischer Computerspielnutzung.

Einige Ergebnisse der Befragung sind:

  • Häufiges und langes Computerspielen allein ist nicht als pathologisch aufzufassen.
  • Pathologisch wird es u.a. dann, wenn es zur Stimmungsregulation eingesetzt wird.
  • Pathologische Spieler erleben in ihrer gegenwärtigen Lebenssituation ein höheres Maß an Überforderung und verfügen über schlechtere Strategien mit Stress umzugehen.
  • Unter den Intensivspielern gibt es weniger Personen, die einen sicheren Bindungsstil erlebt haben.

Für den pädagogischen Alltag geben die Autoren u.a. als Empfehlung:

  • Bei pathologischem Spielverhalten nicht sofort ein absolutes Spielverbot aussprechen, sondern behilflich sein, neue und bessere Copingstrategien aufzubauen. Die Frage angehen, wofür das Spielverhalten Ersatz ist.
  • Eltern sollten sich mehr für das Spielverhalten und die Spiele ihrer Kinder und Jugendlichen interessieren. Vom Kind “anlernen” lassen, um mitreden zu können, dadurch Kinder wertschätzen und auf dieser Grundlage die Beziehung und Bindung zum Kind zu verbessern.

Computerspiele: Training für den Amoklauf?

Der Stern hat die Verschärfung des Jugendschutzgesetzes zum 01.07.08 mit einem sehenswerten Video aufgegriffen, in dem Computerspieler sowie Experten sich zu der umstrittenen These äußern, dass bestimmte Computerspiele gewalttätig machen.

In den Leserkommentaren herscht eine eindeutige Tendenz vor: aktive und ehemalige Shooter-Spieler verwahren sich gegen den Vorwurf, potenzielle Amokläufer und Killer zu sein.

Sehr lesenswert in diesem Zusammenhang ist auch ein Interview auf der Internetseite der sueddeutschen Zeitung mit der Profi-Computerspielerin Jacky Lange “Ich schieße doch nicht auf Menschen”. Zitat aus diesem Interview: “Ich hatte schon einmal eine echte Waffe in der Hand - ich war Biathletin. Es ist gedanklich etwas ganz anderes, eine reale schussbereite Waffe in der Hand zu haben oder online auf etwas zu ballern.”

Verbraucherschützer mahnen Klingeltöne-Anbieter ab

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) teilt in einer Presseinformation mit, dass im Rahmen einer europaweiten Kampagne in der ersten Juni-Woche die Webseiten von Klingeltonanbietern auf Seriösität hin überprüft wurden.

Von den 30 untersuchten Internetangeboten wurden 20 bemängelt: kritisiert wurden u.a. unklare Abo-Regelungen, irreführende Peisangaben, unauffindbare Vertragsbedingungen.

15 dieser 20 bemängelten Internetangebote haben ihren Sitz in Deutschland und sind nun vom BVL abgemahnt worden.

Über die Geschäftspraxis der Anbieter hatten sich vor allem Eltern aus Deutschland und den nordischen Ländern beschwert.

Jugendmedienschutz quo vadis

Seit dem 01. Juli 08 ist das “Erste Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetztes” in Kraft.

Laut Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) vom 30.06.08 werden die Indizierungskriterien für die Bundesprüfstelle in Bezug auf mediale Gewaltdarstellungen erweitert und präzisiert, sowie die Sichtbarkeit der Alterskennzeichen von FSK (Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft) und USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle) verbessert.

Die Verbesserung der Sichtbarkeit der Alterskennzeichen scheint in der Diskussion unstrittig zu sein. Wichtig ist der Hinweis, dass die Alterskennzeichnung der USK nicht einer Spielempfehlung gleichkommt, sondern eher im Sinne einer Negativbeschreibung die Altersuntergrenze darstellt, nach der ein Spiel einem Kind oder Jugendlichen zumutbar ist. Unberücksichtigt muss dabei der individuelle Entwicklungsstand des einzelnen Kindes oder Jugendlichen bleiben. Ein Spiel, freigegeben für Jugendliche ab 12 Jahre kann evtl. für manchen 14-jährigen doch nicht zuträglich sein. Gefragt bleibt immer noch die persönliche Kenntnis der Eltern über ihre Kinder.

Viel kontroverser stellt sich die Diskussion um die Verschärfung der Indizierungskriterien dar.

Zur Erläuterung:
Die USK befindet sich seit dem 01.06.08 in Trägerschaft der Industrieverbände “Bundesverband interaktive Unterhaltungssoftware e.V.” und “Bundesverband der Entwickler von Computerspielen G.A.M.E. e.V.” (siehe hier). Diese Konstruktion ist ausdrücklich auch von Bund und Ländern so gewollt. Vor Markteinführung werden der USK Spiele zur Alterskennzeichnung vorgelegt.
Die Bundesprüfstelle ist eine selbständige Bundesbehörde und dem BMFSFJ nachgeordnet. Sie nimmt den gesetzlichen Jugendmedienschutz war und kann durch Indizierung Beschränkungen für die Abgabe und Bewerbung u.a. von Spielen aussprechen.
Die Kooperation zwischen USK und Bundesprüfstelle ist nicht immer reibungslos.

Der Deutsche Familienverband hat hierzu eine interessante Stellungnahme veröffentlicht.

Die Befürchtung, dass der Kauf von indizierten Spielen zukünftig ins Ausland verlegt wird, scheint nicht unbegründet. Die Zeitschrift Gamestar hat bei einer Umfrage die Frage gestellt: “Wie gehen Sie mit dem neuen Jugendschutzgesetz um?” Von den 5956 Teilnehmern gaben 60 % an, gewünschte, aber indizierte Spiele eben aus dem Ausland importieren zu wollen.